Jährliche Unterweisung nach ArbSchG/DGUV Vorschrift 1
Alle Mitarbeiter, die auf bzw. mit Hubarbeitsbühnen arbeiten, müssen jährlich unterwiesen werden!
Diese Schulungen können bequem online durchgeführt werden.
Die Lösung: E-Learning
Vorteile für Ihr Unternehmen
- zeitaufwendige Terminplanungen fallen weg
- kein mehrstündiges Fernbleiben der Mitarbeiter
- keine Anfahrtszeiten zu Kongress- oder Tagungshotels, o. ä.
- stetiger, aktueller Überblick über den Stand der jährlichen Unterweisung
- bei jedem Mitarbeiter
